Alte Kühltechnik: Nur eine fachgerechte Entsorgung ist auch umweltverträglich
Ist ein Kühlgerät oder eine Kälteanlage defekt oder ineffizient geworden, muss das Gerät fachgerecht entsorgt werden. Dazu sind Besitzer gesetzlich verpflichtet, eine unsachgemäße Entsorgung kann sogar strafbar sein. Kühlschränke, Kälteanlagen und Gefriergeräte enthalten Stoffe, die für unsere Umwelt extrem gefährlich sind. Deswegen hat der Gesetzgeber die fachgerechte Entsorgung vorgeschrieben. „Beim Thema Umweltschutz sind Unternehmen bei uns in guten Händen. Wir übernehmen bei Neukauf einer Kälteanlage, Kühltheke oder Klimaanlage die fachgerechte Entsorgung alter Kältemaschinenöle und Kältemittel sowie die Demontage und die Entsorgung Ihrer Altanlage“, sagt Thomas Göhring, Kälteanlagenbauermeister und Geschäftsführer der Cool Condition GmbH & Co. KG. Cool Condition betreut Kunden im Raum Ratingen, Düsseldorf, Langenfeld, Hilden, Velbert, Mettmann, Krefeld, Wuppertal, Essen, Neuss und Umgebung.
Cool Condition übernimmt für Kunden die fachgerechte Entsorgung alter Kälteanlagen
Die umweltgerechte Entsorgung von Altgeräten mit FCKW ist aufwendig. Problematisch sind vor allem Kühlgeräte, die älter als zehn Jahre sind. Denn während moderne Kühlgeräte mit umweltverträglicheren Kühlmitteln arbeiten und darüber hinaus wesentlich effizienter als Altgeräte sind, enthalten die alten noch das umweltschädliche FCKW, das auch als Treibhausgas bekannt ist. FCKW (Fluorkohlenwasserstoff) zerstört nachweislich die Ozonschicht. Es muss in einer luftdichten Spezialanlage abgesaugt und anschließend verbrannt werden.
Übrigens: Privatpersonen können alte Kühlschränke und Gefrierschränke über die Recycling- oder Wertstoffhöfe der jeweiligen Gemeinden entsorgen.